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Sehr geehrter Herr Schirrmacher,
vielen Dank für diese Einblicke und die Beobachtungen, die Sie mit uns teilen.
Zitat: “Es müsste im Bundestag, wenn es zu einer Abstimmung zur Religionsfreiheit kommt, immer 100% aller Stimmen dafür geben! Man kann doch nicht über Artikel 18 der Menschenrechtserklärung abstimmen, je nachdem, was man selbst mit dieser oder jener Religion erlebt hat! Es haben gefälligst alle dafür zu sein, dass alle Menschen in Freiheit eine Religion oder keine Religion haben dürfen, egal was die Politiker selbst privat glauben!”
Das trifft den Nagel auf den Kopf: Vielen Dank! Ich habe dabei auch immer den Eindruck, Religionsfreiheit ist ein bedeutender Eimer, den jeder selbst und anders füllt.
Können Sie mir eine Quelle/ ein Werk nennen (gerne auch von Ihnen), bei dem mal ausgebreitet wird, was das ist und was sie nicht ist? Und zwar in einer Art und Weise, dass man es auch als Nicht-Jurist versteht? Insbesondere interessiert mich, inwieweit die Thematik Mission/ Evangelisation davon berührt wird: Was wird gedeckt? Welche Grundaussagen können getroffen werden.
In Marburg hatte ich mal in einem Kreis einer “Entschieden für Christus” (EC) Gruppe eine krasse Erfahrung gemacht: Wir hatten Nachbarn zu einem offenen Abend einladen wollen. Dazu klingelten wir, übergaben die Einladungskarte, ein paar freundliche Worte – weiter (wir wollten gerade nicht den Eindruck erwecken, zu belästigen). Bei einem Haus (viele Parteien), stand die Vermieterin zufällig unten und untersagte uns, bei den Familien zu klingeln und sie in den Gottesdienst oder was auch immer (ihr war es egal; es war christlich), einzuladen.
Lustiger weise kamen später genau aus jenem Haus einige Leute zu dem offenen Abend und waren begeistert. Als sie davon hörte, dass man bei ihnen nicht klingeln durfte (weil ja Mission), waren sie empört. Im Grunde hat man ihnen – um sie angeblich zu schützen – ihre Freiheit genommen. Sie konnten nicht mehr selbst bestimmen, ob sie eine Einladung zu einem offenen Abend, einen Gottesdienst oder ein Gebetskreis annehmen durften.
Das kann man auf eine Gesellschaft/ Staat übertragen, der sich, wie etwa gerade in Russland, gegen die Verkündigung des Evangeliums – oder jeden anderen religiösen Inhalt – ausspricht und missionarische Aktionen per se verbietet. Ich versuche Leuten das Negative an “Verbot von Mission” seither mit diesem Beispiel zu erklären und ihnen aufzuzeigen, dass auch dieses Element zur Religionsfreiheit gehören muss (sonst beschneidet es Sender und Empfänger in ihren Grundrechten). Bei vielen beiße ich aber auf Metall.
Daher wäre es wirklich nützlich, wenn sie eine Quelle nennen könnten, in der Religionsfreiheit entfaltet wird. Vielleicht kann ich mit etwas offiziellen bzw. mit wissenschaftlicher Niveau besser argumentieren (meine Gesprächspartner sind oft Studenten an der Uni; ich besuche eine christliche Hochschulgruppe: SMD Mannheim).
Weiterhin wünsche ich Ihnen Gottes Segen für ihr Werk und Wirken.
Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
Stefan Schnabel
INSIGHT Mannheim | SMD Mannheim International
Der Klassiker auf englisch ist der von uns herausgegeben Band des UN-Beauftragten Heiner Bielefeld, “freedom of Religion an Belief”. Ich selbst habe viel zum Thema veröffentlicht, auch zur Definition, aber auch zum Verhältnis Mission & Religionsfreiheit. Wenn Sie mir ihre email-Adresse geben, schicke ich ihnen einiges zu.