Nun muss ich mich doch auch einmal zu ‚WikiLeaks‘ zu Wort melden.

Man denke einmal, jemand würde einen Postboten überfallen, alle Briefe seines Postwagens öffnen und im Web zugänglich machen. Gegenüber dem, was WikiLeaks tut, eine Kleinigkeit. Trotzdem würde der Betreffende die Menschenrechte der Briefschreiber und -empfänger verletzen und könnte deswegen ins Gefängnis kommen.

Wenn es um WikiLeaks geht, lese ich dauernd nur etwas von ‚Pressefreiheit‘. Ja, sie ist ein hohes Gut im Grundgesetz und anderen Verfassungen und unter den Menschenrechten. Aber sollte man dann nicht alle Menschenrechte zitieren?

Das Grundgesetz sagt in Artikel 10 (1): „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“ Jeder Mensch hat aufgrund seiner Menschenwürde einen Anspruch darauf, Dinge privat einem anderen bekannt zu machen, die sonst keiner erfahren soll. Doch wenn WikiLeaks morgen einen Liebesbrief an meine Frau in die Hand bekommt und sich davon Aufmerksamkeit verspricht, werden die Briefe veröffentlicht. Regierungen können ihrer Aufgabe nicht nachkommen, wenn alles, was sie diskutieren, erwägen und austauschen, öffentlich ist. Wie soll man die Mafia jagen, wenn alle Informationen in WikiLeaks eingestellt werden? Wie soll ein Parlament Kompromisse finden, wenn WikiLeaks überall lauert?

Mancher sagt, dass das Briefgeheimnis im Zeitalter des Internet sowieso nicht aufrecht erhalten werden kann. Aber das Briefgeheimnis ebenso wie etwa das „Fernmeldegeheimnis“ war immer schon leicht zu umgehen. Postkarten konnte man schon immer lesen und trotzdem unterlagen auch sie dem Briefgeheimnis.